Anspruch auf Löschung intimer Fotos
Nach Beendigung einer Beziehung kann die Löschung von eigenen Nacktbildern verlangt werden
Auch wenn man während einer Beziehung damit einverstanden war, dass der andere von ihm Fotos und Filmaufnahmen erstellt, auf denen man teilweise unbekleidet oder nackt ist, kann man von diesem nach Ende der Beziehung verlangen, dass diese Aufnahmen wieder gelöscht werden. Dies gilt ebenfalls für Aufnahmen, die man selbst von sich erstellt und dem anderen überlassen hat, OLG Koblenz, Urteil v. 20. 05. 2014, Az. 3 U 1288/13.