Was kann man tun, wenn der Ex oder die EX nach dem Ende einer Beziehung die intimen Fotos in Umlauf bringt? Hier hilft notfalls eine Klage.
Das Oberlandesgericht Koblenz hat so entschieden:
Auch wenn man während einer Beziehung damit einverstanden war, dass der andere von ihm oder ihr Fotos und Filmaufnahmen erstellt, auf denen man teilweise unbekleidet oder nackt ist, kann man von dieser oder diesem nach Ende der Beziehung verlangen, dass diese Aufnahmen wieder gelöscht werden.
Das gilt ebenfalls für Aufnahmen, die man selbst von sich erstellt und dem anderen überlassen hat, OLG Koblenz, Urteil v. 20. 05. 2014, Az. 3 U 1288/13.