Berechnung des Kindesunterhalts bei echtem Wechselmodell

Wieviel muss jedes Elternteil bei hälftiger Betreuung der Kinder durch beide zahlen?

Wechseln sich die Eltern eines Kindes in der Betreuung ab, sodass jeder von ihnen etwa die Hälfte der Versorgungs- und Erziehungsaufgaben wahrnimmt, ist der Barunterhalt, den jedes Elternteil erbringen muss, wie folgt zu berechnen:

Bedarf des Kindes (=Tabellenbetrag aus beiderseitigen Einkünften der Eltern abzgl. volles Kindergeld) multipliziert mit dem Vergleichseinkommen des Unterhaltsverpflichteten (Nettoeinkommen abzgl. angemessener Selbstbehalt) dividiert durch das Vergleichseinkommen beider Elternteile (jeweiliges Nettoeinnkommen abzgl. angemessener Selbstbehalt).

Beispiel:

Ein 10-jähriges Kind lebt in einem echten Wechsel zwischen Haushalt des Vaters und dem der Mutter.
Nettoeinkommen Vater = € 2.500,00
Nettoeinkommen Mutter = € 1.800,00

Der Bedarf des Kindes errechnet sich anhand der Düsseldorfer Tabelle aus dem beiderseitigen Nettoeinkommen beider Eltern = € 4.300,00 und beträgt somit € 525,00.

Hiervon muss der Vater an die Mutter einen anteiligen Betrag iHv. € 226,00 zahlen =
(525 - 184) x (2.500 - 1.080) : (2.500 - 1.080 + 1.800 - 1.080) = 226

Die Mutter muss hingegen an den Vater € 115,00 zahlen:
(525 - 184) x (1.800 - 1.080) : (2.500 - 1.080 + 1.800 - 1.080) = 115
Das Kindergeld erhalten die Eltern je hälftig.

Es ist umstritten, ob sich der Bedarf des Kindes durch z.B. erhöhte Wohn- und Fahrtkosten erhöhen kann. Hier hat der BGH unterschiedlich entschieden, vgl. BGH FAmRZ 14, 917 und BGH 05.11.2014, XII ZB 599/13.

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