Bewerbung trotz niedriger Beschäftigungschancen
Kann von Bewerbungen abgesehen werden, wenn reale Beschäftigungschancen fehlen?
Eine 47-jährige Ehefrau hat seit fast einem Jahr keine Bewerbungen mehr verschickt mit der Begründung, sie habe keine reale Beschäftigungschance.
Das OLG Brandenburg, Beschluss vom 07. 08. 2014, 9 UF 159/13 hat dies jedoch nicht akzeptiert und ihr ein faktisches Einkommen in Höhe des Mindestlohnes bei voller Erwerbstätigkeit (€ 1.470,00 brutto; € 1.076,00 netto) angerechnet und dies so begründet:
Wer sich im mittleren Erwerbsalter befindet, findet auch in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit bei ausreichenden Bemühungen einen Arbeitsplatz.
Es empfiehlt sich daher, auch im mittleren Erwerbsalter weiterhin umfanreiche Bewerbungsbemühungen zu unternehmen.