Eheverträge und Testamente - für beide Partner sinnvoll
Die gesetzlichen Regelungen bei Trennung und Scheidung sind grundsätzlich ausgewogen. Gleichwohl kann es Situationen geben, in denen die Partner eine andere Regelung als gerecht empfinden, als dies im Gesetzt vorgesehen ist. Diese Ausnahmen müssen, um wirksam zu sein, in einem notariell beurkundeten Ehevertrag festgehalten werden.
So sollte beispielsweise der Ehegatte, der seine Berufstätigkeit wegen Betreuung der gemeinsamen Kinder aussetzt oder reduziert, an eine Unterhaltsvereinbarung oder zusätzliche Rentenversicherung denken, die eventuelle spätere Nachteile ausgleicht. Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten, eine faire Regelung zu finden.
Auch sollte der selbstständige Ehegatte, der eine eigene Praxis oder Unternehmen führt, an einer Herausnahme des Unternehmens aus der Zugewinngemeinschaft denken. Ein etwaiger Ausgleichsanspruch kann nach Scheitern der Ehe zum Verkauf der Firma führen, wenn der Ehegatte Ausgleichansprüche des anderen erfüllen muss.
In diesem Zusammenhang ist auch an ein gemeinschaftliches Testament zu denken, damit der überlebende Ehegatte sich im Erbfall nicht mit dem Vormundschaftsgericht auseinandersetzen muss. Da auch die Kinder zu den gesetzlichen Erben gehören, muss das Vormundschaftsgericht die minderjährigen Kinder im Erbfall vertreten. Das bedeutet, dass der überlebende Ehegatte jede Entscheidung über das Vermögen vom Vormundschaftsgericht genehmigen lassen muss. Schnelle Regelungen und Entscheidungen sind in diesem Falle nicht zu erwarten.
Als Fachanwältin für Familienrecht kann ich bei individuellen Vereinbarungen behilflich sein und eine maßgeschneiderte und faire Gesamtregelung finden.