Religionsfreiheit eines Kindes
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem sich die Eltern eines dreijährigen Kindes nicht auf eine Religionszugehörigkeit ihres Kindes einigen konnten.
Sowohl die Eltern als auch das gemeinsame Kind haben die deutsche Staatsangehörigkeit. Nach der Trennung der Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht für das Kind ausüben, kam es zum Streit über die Religionszugehörigkeit des Kindes. Die Mutter ist evangelisch und wollte das Kind taufen lassen. Der Vater ist türkischer Abstammung, in Deutschland geboren und besitzt seit 2006 die deutsche Staatsangehörigkeit. Er neigt dem mohammedanischen Glauben zu und war gegen eine Taufe des Kindes.
Können sich Eltern in einer Angelegenheit, die von erheblicher Bedeutung für das Kind ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht gem. § 1628 BGB auf Antrag die Entscheidung einem Elternteil übertragen.
Die Mutter beantragte daher beim Familiengericht, ihr das Recht zur Entscheidung über die Religionsfreiheit des Kindes zu übertragen.
Das Gericht wies den Antrag der Mutter jedoch zurück mit der Begründung, ein Kind von knapp drei Jahren sei nicht in der Lage, Fragen des religiösen Bekenntnisses sinnvoll zu verstehen. Er ahmt lediglich das ihm von seinen Eltern aufgezeigte Verhalten nach, ohne den Sinn zu begreifen.
Es erschien dem Gericht gerade vor dem Hintergrund, dass die Eltern des Kindes aus verschiedenen Kulturkreisen stammen und verschiedenen Religionsgemeinschaften angehören, aus der Sicht des weltanschaulich neutralen Staates geboten, das Kind nicht bereits jetzt endgültig in eine Religionsgemeinschaft zu integrieren, wie es insbesondere durch die Taufe der Fall wäre (OLG Hamm FamRZ 2014, 1712