Scheidungskosten abzugsfähig?
Bis zum Jahr 2012 konnte ein sich trennendes Ehepaar die Scheidungs- und Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung geltend machen. Dies senkte das zu versteuernde Einkommen der Eheleute und führte damit zu einer Steuerermäßigung.
Seit dem Jahr 2013 hat sich jedoch die Rechtsprechung geändert und Ausgaben für die Führung eines Rechtsstreits sind in der Regel nicht mehr abzugsfähig.
Allerdings wird dies von den einzelnen Finanzämtern unterschiedlich gehandhabt und vereinzelt lassen Finanzämter den Abzug von Scheidungskosten weiterhin zu.
Derzeit muss sich der Bundesfinanzhof mit dieser Frage beschäftigen und eine eindeutige Entscheidung zu diesem Thema treffen.
Es ist daher ratsam, Scheidungskosten weiterhin bei seiner Steuererklärung anzugeben und sollten die Finanzämter dies ablehnen, einen Einspruch einzulegen.