"Waldmeister" als Vorname
Freies Namensgebungsrecht der Eltern
Grundsätzlich sind Eltern in der Wahl der Vornamen für ihre Kinder frei, selbst erfundene Namen sind möglich. Sind die Namen jedoch allzu individuell, greift eine staatliche Kontrolle ein. Ein Name, bei dem die Gefahr besteht, dass er in der Öffentlichkeit Befremden oder Anstoß erregen wird, den Namensträger der Lächerlichleit preisgibt oder ihn gar in der Entfaltung seiner Persönlichkeit beeinträchtigt, bedroht das Kindeswohl und ist daher nicht zulässig.
Das OLG Bremen hat den Namen "Waldmeister" in seinem Beschluss v. 20. 06. 2014, 1 W 19/14 als Namen eines Kindes mit dieser Begründung abgelehnt.